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Denkmalschutz und Energieeffizienz

Energieberatung fürdenkmalgeschützte Gebäude

Historische Bausubstanz erhalten und trotzdem Energie sparen: Wir entwickeln denkmalgerechte Sanierungskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien – als belastbare Grundlage für die denkmalrechtliche Genehmigung und auf Förderfähigkeit geprüft.

Eingetragen in der dena-ExpertenlisteGenehmigungsfähige SanierungskonzepteFörderung von Bund, Land und Kommune
Historische Altstadt am Abend
Energieberatung Denkmal

Ein Konzept, das die Substanz trägt

Denkmalrecht, GEG und Förderlogik greifen ineinander. Wir übersetzen das in ein stimmiges Gesamtkonzept statt maximaler Dämmung – bauphysikalisch tragfähig, genehmigungsfähig und wirtschaftlich sinnvoll.

  • Eingetragen in der dena-Expertenliste
  • Für Wohngebäude und Gewerbeimmobilien
  • Kostenfreies Erstgespräch
  • Sitz in Braunschweig
Für wen wir arbeiten

Vom privaten Wohnhaus bis zum öffentlichen Baudenkmal

Denkmalschutz betrifft sehr unterschiedliche Eigentümer – und jede Gruppe stellt eigene Anforderungen an Genehmigung, Wirtschaftlichkeit und Förderung. Wir beraten Wohngebäude und Gewerbeimmobilien gleichermaßen.

Privat

Private Eigentümer denkmalgeschützter Wohngebäude

Sie bewohnen Ihr Baudenkmal selbst und möchten Heizkosten senken, ohne den Charakter des Hauses zu verlieren. Wir zeigen, welche Maßnahmen genehmigungsfähig sind und wie sich Förderung und Denkmal-AfA kombinieren lassen.

Typische AnliegenSanierungsfahrplan · Innendämmung · Heizungstausch
Vermietung

Vermieter und Immobilieninvestoren

Bei vermieteten Denkmälern zählen Wirtschaftlichkeit, Modernisierungsumlage und steuerliche Abschreibung. Wir liefern belastbare Konzepte mit Kosten- und Förderübersicht als Entscheidungsgrundlage.

Typische AnliegenWirtschaftlichkeit · Förderstrategie · Energieausweis
Wohnungswirtschaft

Wohnungsbaugesellschaften und WEG-Verwaltungen

Größere Bestände und Eigentümergemeinschaften brauchen Konzepte, die sich in Bauabschnitten umsetzen und in der Versammlung vermitteln lassen. Wir bereiten Maßnahmen, Kosten und Förderung beschlussfähig auf.

Typische AnliegenBestandsanalyse · Bauabschnitte · Beschlussvorlagen
Gewerbe

Gewerbliche Nutzer historischer Gebäude

Büro, Handel, Gastronomie oder Praxis im Baudenkmal: Hier kommen die Anforderungen an Nichtwohngebäude, der laufende Betrieb und das Arbeitsstättenrecht hinzu. Wir planen die Sanierung so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.

Typische AnliegenNichtwohngebäude · Betrieb während der Sanierung · Förderung
Institutionen

Kirchliche, gemeinnützige und öffentliche Träger

Kirchengemeinden, Stiftungen, Vereine und Kommunen tragen Verantwortung für besonders schützenswerte Bauten – oft mit eigenen Förderwegen und Vergabevorgaben. Wir begleiten von der Bestandsaufnahme bis zum Nachweis gegenüber dem Fördergeber.

Typische AnliegenBestandsaufnahme · Fördermittel · Nachweise

Nicht sicher, ob Ihr Gebäude dazugehört?

Auch erhaltenswerte Bausubstanz ohne formalen Schutzstatus und gemischt genutzte Objekte gehören dazu. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können.

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Leistungen

Unsere Leistungen für Wohngebäude und Gewerbeimmobilien

Denkmal

Denkmalgerechte Sanierungsberatung

Bei Baudenkmälern sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig, die historische Substanz muss erhalten bleiben und Standardlösungen greifen selten. Wir entwickeln für jedes Gebäude ein eigenes Konzept – für Wohnhäuser ebenso wie für gewerblich, kirchlich oder öffentlich genutzte Denkmäler.

Denkmalgerechte Sanierungsberatung

Was dazugehört

  • Aufnahme von Substanz, Hülle und Anlagentechnik
  • Bewertung von Innendämmung, Fenstern und Heiztechnik
  • Feuchte- und Wärmebrückenrisiko vorab geprüft
  • Konkretes Konzept als Grundlage für die Genehmigung
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Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP ordnet alle sinnvollen Maßnahmen eines Wohngebäudes in eine Reihenfolge – im Denkmal besonders wichtig, weil Genehmigungen, Bauabschnitte und Förderfristen zusammenpassen müssen. Zusätzlich erhöht er die Förderquote für spätere Einzelmaßnahmen. Für Nichtwohngebäude erstellen wir das entsprechende Sanierungskonzept.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was dazugehört

  • Langfristige Übersicht aller Maßnahmen
  • Reihenfolge nach Wirkung, Genehmigung und Budget
  • Grundlage für den iSFP-Bonus bei der BAFA
  • Belastbare Kosteneinordnung je Bauabschnitt
  • Für Gewerbe: Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude
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Fördermittel

Fördermittel von Bund, Land und Kommune

Gerade im Denkmalschutz entscheidet die Förderstrategie über die Wirtschaftlichkeit. Neben den bekannten Bundesprogrammen gibt es Mittel der Länder, der Kommunen und der Denkmalpflege. Wir prüfen, welche Programme greifen, wie sie sich kombinieren lassen und in welcher Reihenfolge beantragt werden muss – für Wohngebäude wie für Gewerbeimmobilien.

Fördermittel von Bund, Land und Kommune

Was dazugehört

  • Bund: BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite, u. a. Effizienzhaus und Effizienzgebäude Denkmal
  • Land: Förderprogramme der Länder, etwa Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
  • Kommune: Programme von Städten, Gemeinden und Landkreisen
  • Denkmalpflege: Zuschüsse für denkmalbedingten Mehraufwand
  • Steuerlich: Hinweis auf die Denkmal-AfA – zur Prüfung durch Ihren Steuerberater
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Energieausweis

Energieausweis und Nachweise nach GEG

Bisher waren Baudenkmäler von der Energieausweispflicht ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht auch für sie: Bei Verkauf und Vermietung muss dann ein Energieausweis vorgelegt werden. Wir erstellen ihn so, dass er die Besonderheiten des Denkmals richtig abbildet.

Energieausweis und Nachweise nach GEG

Was dazugehört

  • Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Ab 1. Januar 2027 auch für Baudenkmäler Pflicht
  • Rechtssicher für Verkauf, Vermietung und Finanzierung
  • Begründung von Abweichungen nach § 105 GEG
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Heizlast

Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich

Historische Gebäude haben selten eine gleichmäßige Hülle: massive Wände neben einfach verglasten Fenstern. Die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 zeigt, welche Leistung wirklich gebraucht wird – die Grundlage für Wärmepumpe, Heizungstausch und einen förderfähigen hydraulischen Abgleich.

Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich

Was dazugehört

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A oder B
  • Auslegung von Wärmepumpe und Heizflächen
  • Nachweis als Fördervoraussetzung bei BAFA und KfW
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Baubegleitung

Baubegleitung und Qualitätssicherung

Im Denkmal wird während der Ausführung entschieden, ob ein Konzept aufgeht. Wir begleiten die Gewerke, prüfen die Ausführung gegen das Konzept und sichern die Nachweise für die Förderstellen.

Baubegleitung und Qualitätssicherung

Was dazugehört

  • Fachliche Begleitung der Gewerke vor Ort
  • Ausführung gegen das Sanierungskonzept geprüft
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung bei Rückfragen von BAFA und KfW
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Denkmalschutz

Warum Standardlösungen am Baudenkmal scheitern

Beratung nach Schema F

Wenn das Rechenmodell wichtiger ist als das Gebäude.

  • Maximale Dämmung als alleiniges Ziel
  • WDVS pauschal auf jede Fassade gerechnet
  • Denkmalrechtliche Vorgaben erst spät berücksichtigt
  • Bauphysik der Bestandswand ungeprüft
  • Förderung nur über Standardprogramme gedacht

Energieberatung Denkmal

Denkmalgerecht, bauphysikalisch geprüft und förderfähig.

  • Stimmiges Gesamtkonzept statt Maximaldämmung
  • Innendämmung, Fenster und Technik einzeln bewertet
  • Konkretes Konzept als Grundlage für die Genehmigung
  • Feuchte- und Wärmebrückenrisiko vorab geprüft
  • Abweichungen nach § 105 GEG sauber begründet
Wir stellen uns vor

Ihr Ansprechpartner im Denkmalschutz

Michael Fitzner
Michael FitznerEnergieeffizienz-Experte (dena)
Ana Paula Ribeiro-Fitzner
Ana Paula Ribeiro-FitznerAnsprechpartnerin

Lassen Sie uns sprechen

Schildern Sie uns kurz Ihr Gebäude und den Schutzstatus – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.

Kontakt aufnehmen
Region

Von Braunschweig bisBerlin

Unser Sitz ist Braunschweig. Wir kommen zu Ihrem Gebäude – in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Leipzig. In Hamburg, Bielefeld und Frankfurt am Main arbeiten wir mit Netzwerkpartnern. Fahren Sie über die Karte, um zu sehen, wo wir beraten. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie gern an.

Ablauf

In drei Schritten zum denkmalgerechten Sanierungskonzept

01

Erstgespräch und Ortstermin

Kostenfrei und unverbindlich: Wir klären Schutzstatus, Auflagen und Ziel, danach nehmen wir Substanz, Hülle und Anlagentechnik vor Ort auf.

02

Konzept und Genehmigung

Wir bewerten Varianten bauphysikalisch und arbeiten ein konkretes Sanierungskonzept aus. Mit ihm beantragen Sie die denkmalrechtliche Genehmigung.

03

Förderung und Umsetzung

Anträge und Nachweise für die passenden Förderprogramme, dazu die fachliche Begleitung der Gewerke bis zur Auszahlung.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Denkmal

Ja. Bauliche Veränderungen sind allerdings genehmigungspflichtig und die historische Substanz muss erhalten bleiben. Erlaubt ist, was sich mit dem Erscheinungsbild und der Substanz verträgt – das wird für jedes Gebäude einzeln mit der Denkmalbehörde abgestimmt.

Nur eingeschränkt. Nach § 105 GEG kann von den Anforderungen abgewichen werden, wenn ihre Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen würde. Diese Abweichung muss fachlich begründet werden – genau das übernehmen wir.

Ja, ab dem 1. Januar 2027. Bisher waren Baudenkmäler von der Energieausweispflicht ausgenommen; künftig muss auch für sie bei Verkauf und Vermietung ein Energieausweis vorgelegt werden. Darüber hinaus ist ein Ausweis für Finanzierung und Förderanträge sinnvoll. Wir erstellen ihn so, dass er die Besonderheiten Ihres Denkmals richtig abbildet.

Häufig sind es behutsame Dämmmaßnahmen – etwa an der obersten Geschossdecke oder als Innendämmung –, die Instandsetzung historischer Fenster, die Optimierung oder der Austausch der Heiztechnik sowie Verbesserungen an der Gebäudehülle im Rahmen der Vorgaben. Entscheidend ist: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist denkmalrechtlich erlaubt – und umgekehrt.

In Frage kommen BAFA-Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen und die Energieberatung, KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen – im Bestand unter anderem der Standard Effizienzhaus Denkmal – sowie regionale und landeseigene Programme. Hinzu kommen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien, die Ihr Steuerberater bewerten sollte. Welche Kombination trägt, prüfen wir für Ihr Gebäude.

Wenn ein konkretes Konzept vorliegt. Die Denkmalbehörde kann nur beurteilen, was beschrieben und begründet ist – deshalb steht am Anfang ein Sanierungskonzept, das bauphysikalisch trägt und die denkmalrechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird mit diesem Konzept die Genehmigung beantragt.

Ja. Wir betreuen private Eigentümer, Vermieter und Investoren, Wohnungsbaugesellschaften und WEG-Verwaltungen ebenso wie gewerbliche Nutzer, kirchliche und gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen. Bei Nichtwohngebäuden kommen häufig Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und Arbeitsstätten hinzu – ebenso der laufende Betrieb während der Sanierung.

Ja. Sanierungsfahrplan, Energieausweis, Heizlastberechnung und Fördermittelberatung bieten wir für alle Wohn- und Nichtwohngebäude an. Der Denkmalschutz ist unser Schwerpunkt, nicht unsere Grenze.

Neubauten in der Umgebung eines Baudenkmals müssen besondere Randbedingungen einhalten, etwa beim Erscheinungsbild. Bei diesen Fragen unterstützen wir Sie. Für die energetische Planung des Neubaus selbst vermitteln wir Sie an Partner aus unserem Netzwerk.

Unser Sitz ist Braunschweig. Wir beraten in der ganzen Region – unter anderem in Hannover, Hildesheim, im Harz, in Magdeburg und in Celle – und ebenso in Berlin. Denkmalberatung lässt sich nicht aus der Ferne machen, deshalb ist der Weg für uns Teil der Leistung. Liegt Ihr Gebäude woanders, fragen Sie gern an.

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Fünf kurze Fragen – danach wissen wir, worum es geht, und melden uns mit einer ersten Einschätzung.

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