Die Reihenfolge ist entscheidend
Fast alle Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist – und „Beginn“ bedeutet in der Regel bereits den Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch, auch wenn alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb klären wir die Förderung, bevor etwas unterschrieben wird.