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Fördermittel

Fördermittel von Bund, Land und Kommune

Im Denkmalschutz entscheidet die Förderstrategie oft darüber, ob sich eine Sanierung rechnet. Wir prüfen, was greift, wie es sich kombinieren lässt und in welcher Reihenfolge beantragt wird.

Bund
BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite (u. a. Effizienzhaus Denkmal)
Land und Kommune
eigene Förderprogramme
Denkmalpflege
Zuschüsse für denkmalbedingten Mehraufwand
Wichtig
Antrag vor Auftragsvergabe

Die Reihenfolge ist entscheidend

Fast alle Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist – und „Beginn“ bedeutet in der Regel bereits den Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch, auch wenn alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb klären wir die Förderung, bevor etwas unterschrieben wird.

Welche Wege in Frage kommen

Auf Bundesebene gibt es Zuschüsse des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen und Kredite der KfW mit Tilgungszuschüssen für umfassendere Vorhaben – im Bestand unter anderem über den Standard Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude Denkmal, der die besonderen Randbedingungen geschützter Gebäude berücksichtigt. Die Länder, in unserer Region etwa Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, haben eigene Förderprogramme, ebenso viele Städte, Gemeinden und Landkreise. Hinzu kommen Zuschüsse der Denkmalpflege für den denkmalbedingten Mehraufwand. Welche Ebenen sich kombinieren lassen, hängt vom einzelnen Programm ab – das prüfen wir für Ihr Vorhaben.

Steuerliche Seite

Für denkmalgeschützte Immobilien bestehen erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nach den §§ 7i, 10f und 11b EStG – je nachdem, ob das Gebäude vermietet oder selbst genutzt wird. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung der Denkmalbehörde über die Erforderlichkeit der Maßnahmen. Wir weisen auf diesen Weg hin und liefern die energetische Grundlage; die steuerliche Bewertung gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.

Was wir übernehmen

Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, entwickeln die Kombination aus Zuschuss, Kredit und Abschreibung, übernehmen als eingetragene Energieeffizienz-Experten die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) und begleiten Rückfragen der Förderstellen bis zur Auszahlung.

Was dazugehört

  • Bund: BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite, u. a. Effizienzhaus und Effizienzgebäude Denkmal
  • Land: Förderprogramme der Länder, etwa Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
  • Kommune: Programme von Städten, Gemeinden und Landkreisen
  • Denkmalpflege: Zuschüsse für denkmalbedingten Mehraufwand
  • Steuerlich: Hinweis auf die Denkmal-AfA – zur Prüfung durch Ihren Steuerberater

Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen den Stand zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens, statt hier Zahlen zu nennen, die morgen überholt sind.

Sprechen wir über Ihr Gebäude

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Vor Ort in Braunschweig, Hannover, Magdeburg und Berlin.