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Energieausweis

Energieausweis und Nachweise nach GEG

Ab dem 1. Januar 2027 brauchen auch Baudenkmäler einen Energieausweis. Wir erstellen ihn so, dass er die Besonderheiten des Gebäudes richtig abbildet.

Arten
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Gebäude
Wohn- und Nichtwohngebäude
Denkmal
Ausweispflicht ab 1. Januar 2027
Nützlich für
Verkauf, Vermietung, Finanzierung, Förderung

Neu ab 2027: Ausweispflicht auch für Baudenkmäler

Bisher waren Baudenkmäler von der Pflicht ausgenommen, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme: Dann gilt die Pflicht auch für denkmalgeschützte Gebäude. Unabhängig davon ist ein Ausweis schon heute oft nützlich – Banken verlangen ihn zur Finanzierung, Förderanträge setzen energetische Kennwerte voraus, und Kaufinteressenten erwarten eine belastbare Aussage zum Energiebedarf.

Verbrauch oder Bedarf

Der Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungen der vergangenen Jahre und bildet ab, wie das Gebäude tatsächlich genutzt wurde – er sagt daher mehr über die Bewohner als über die Bausubstanz. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus der Gebäudehülle und der Anlagentechnik und ist die Grundlage für jede Sanierungsplanung. Wir sagen Ihnen, welche Variante Ihrem Zweck entspricht, statt automatisch die aufwendigere zu erstellen.

Abweichungen fachlich begründen

Werden an einem geschützten Gebäude Maßnahmen durchgeführt, gelten die Anforderungen des GEG grundsätzlich auch dort. § 105 GEG erlaubt jedoch Abweichungen, wenn ihre Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen würde. Diese Begründung muss fachlich tragen – sie ist einer der häufigsten Gründe, warum Eigentümer uns ansprechen.

Auch für Gewerbeimmobilien

Für Nichtwohngebäude erstellen wir Energieausweise nach den dafür geltenden Regeln, einschließlich der Zonierung nach Nutzungsbereichen. Historische Gebäude mit gemischter Nutzung – Ladenzone im Erdgeschoss, Büro oder Wohnung darüber – behandeln wir entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung.

Was dazugehört

  • Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Ab 1. Januar 2027 auch für Baudenkmäler Pflicht
  • Rechtssicher für Verkauf, Vermietung und Finanzierung
  • Begründung von Abweichungen nach § 105 GEG

Sprechen wir über Ihr Gebäude

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Vor Ort in Braunschweig, Hannover, Magdeburg und Berlin.