Neu ab 2027: Ausweispflicht auch für Baudenkmäler
Bisher waren Baudenkmäler von der Pflicht ausgenommen, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme: Dann gilt die Pflicht auch für denkmalgeschützte Gebäude. Unabhängig davon ist ein Ausweis schon heute oft nützlich – Banken verlangen ihn zur Finanzierung, Förderanträge setzen energetische Kennwerte voraus, und Kaufinteressenten erwarten eine belastbare Aussage zum Energiebedarf.