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Denkmal

Denkmalgerechte Sanierungsberatung

Am Baudenkmal entscheidet die Vorbereitung, ob eine Sanierung gelingt: Ein durchdachtes Konzept zeigt, was bauphysikalisch trägt und genehmigungsfähig ist – bevor Kosten für die Ausführung entstehen.

Für
Einzeldenkmal, Ensemble, erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude
Wohn- und Nichtwohngebäude
Beginnt mit
kostenfreiem Erstgespräch
Ergebnis
Sanierungskonzept mit Förder- und Genehmigungsweg

Warum Standardlösungen hier nicht greifen

Ein Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade, dreifach verglaste Fenster, Dämmung bis zur Rechengrenze – am Baudenkmal ist dieser Weg meist weder erlaubt noch bauphysikalisch sinnvoll. Historische Wandaufbauten verhalten sich anders als moderne: Sie nehmen Feuchte auf und geben sie wieder ab. Wird dieser Austausch unterbrochen, verlagert sich der Taupunkt in die Konstruktion, und aus einer gut gemeinten Dämmung wird ein Bauschaden. Deshalb beginnt jede Beratung mit dem Gebäude, nicht mit dem Maßnahmenkatalog.

Was wir aufnehmen

Wir erfassen Substanz, Gebäudehülle und Anlagentechnik vor Ort: Wandaufbauten, Fenster und deren Zustand, Dach und oberste Geschossdecke, Keller und erdberührte Bauteile, dazu Wärmeerzeuger, Verteilung und Heizflächen. Ebenso wichtig ist der rechtliche Rahmen – ob Einzeldenkmal, Ensemble oder erhaltenswerte Bausubstanz, denn daraus ergibt sich, was überhaupt zur Diskussion steht.

Wie das Konzept entsteht

Aus der Aufnahme entwickeln wir Varianten und bewerten sie bauphysikalisch: Wo ist Innendämmung vertretbar und in welcher Stärke, wo ist die Instandsetzung historischer Fenster der Neuverglasung überlegen, wo bringt die Anlagentechnik mehr als die Hülle. Feuchte- und Wärmebrückenrisiken prüfen wir vorab, nicht nachträglich. Das Ergebnis ist ein Konzept, das die Substanz trägt – und das die Denkmalbehörde nachvollziehen kann.

Grundlage für die Genehmigung

Bauliche Veränderungen am Baudenkmal sind genehmigungspflichtig. Zur Denkmalbehörde geht man am besten mit einem konkreten Konzept: Es beschreibt, was geplant ist, warum es bauphysikalisch trägt und wo von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nach § 105 GEG abgewichen werden muss – fachlich begründet. Mit diesem Konzept wird im zweiten Schritt die denkmalrechtliche Genehmigung beantragt.

Was dazugehört

  • Aufnahme von Substanz, Hülle und Anlagentechnik
  • Bewertung von Innendämmung, Fenstern und Heiztechnik
  • Feuchte- und Wärmebrückenrisiko vorab geprüft
  • Konkretes Konzept als Grundlage für die Genehmigung

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist denkmalrechtlich erlaubt – und nicht alles, was erlaubt ist, lohnt sich wirtschaftlich. Diese beiden Fragen beantworten wir zusammen.

Sprechen wir über Ihr Gebäude

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Vor Ort in Braunschweig, Hannover, Magdeburg und Berlin.